Ökotest

Nebenjob erst ab 13 erlaubt

Kinder, die noch nicht 13 Jahre alt sind, dürfen eigentlich gar nicht arbeiten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa Musikaufführungen und Filmaufnahmen bis zu drei Stunden täglich - aber nur, wenn Eltern, Kinderarzt, Schule und Jugendamt das erlauben. Mit 13 oder 14 Jahren kommen erste leichte Jobs infrage wie Babysitten, Flyer verteilen, Nachhilfe geben. Aber auch das sollte nicht mehr als zwei Stunden am Tag dauern. Morgens vor der Schule, nach 18 Uhr oder am Wochenende arbeiten, ist dagegen tabu. Jugendliche ab 15 dürfen bis zu acht Stunden täglich arbeiten. „Manche Jobs sind aber für Schüler verboten, weil sie der Gesundheit schaden können“, sagt Claudia Ernst von der DAK. Darunter fielen unter anderem Beschäftigungen, bei denen es heiß, nass, kalt oder laut sei, das Schleppen von schweren Lasten, Jobs an Tankstellen sowie Arbeiten an Maschinen, zum Beispiel Sägen, Fräsen oder Hobeln. Linktipp: www.schuelerjobs.de

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