Minijobs – was zu beachten ist
Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. "Minijob" die perfekte Beschäftigungsform für Schüler: Du zahlst keine Sozialabgaben und in der Regel auch keine, bzw. verhältnismäßig geringe Steuern. Das heißt, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt.
Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob – es gibt je nach Tätigkeit und Beschäftigungsdauer einiges zu beachten. Daher solltest du dich mit deinem (zukünftigen) Arbeitgeber auf ein entsprechendes Beschäftigungsmodell verständigen.
Neben ein paar häufig gestellten Fragen (weiter unten) haben wir dir zur besseren Übersicht mal die wichtigsten Unterschiede der Minijob-Arten zusammengestellt:
400-Euro-Minijob
| Geeignet für | eine regelmäßige Beschäftigung (im gewerblichen Bereich) |
| zum Beispiel | Zeitungsverteiler; Aushilfe in Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc. |
| Voraussetzung | Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 400 Euro sein. Das heißt, du kannst auch mal 430 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 370 Euro verdienst. |
| Vorteil | Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. |
| Aber... | Für dich fallen pauschal 2% Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt). |
400-Euro-Minijob im Privathaushalt
| Geeignet für | eine regelmäßige Beschäftigung (im privaten Bereich) |
| zum Beispiel | Kinderbetreuung/Babysitting, Putz- oder Gartenarbeiten, Einkäufe tätigen |
| Voraussetzung | Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 400 Euro sein. D.h. du kannst auch mal 430 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 370 Euro verdienst. |
| Vorteil | Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch Familienmitglieder können als Minijobber beschäftigt werden, z.B. kannst du bei deiner Tante jobben... |
| Aber... | ... aber nicht bei deinen Eltern. Für dich fallen pauschal 2% Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt). |
kurzfristige Beschäftigung
| Geeignet für | eine zeitlich befristete Beschäftigung |
| zum Beispiel | Saisonarbeit wie Erntehelfer, aber auch kurzfristige Beschäftigungen wie Bauhelfer, Messehostess, Aushilfe auf Weihnachtsmarkt, Inventurhilfe etc. |
| Voraussetzung | Entweder arbeitest du 2 Monate am Stück (und hier mind. 5 Tage pro Woche) oder maximal 50 Arbeitstage pro Jahr. |
| Vorteil | Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du hast keine Gehaltsobergrenze. |
| Aber... | Für dich fallen pauschal 25% Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (je ca. 1,5%) an. Eignet sich aufgrund der Voraussetzungen nicht unbedingt für Schulpflichtige (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz). |
Wie viele Minijobs darf ich ausüben?
Praktisch unbegrenzt viele. Der Vorteil der Steuerbefreiung gilt allerdings nur dann, wenn die Summe der Entgelte aus den einzelnen Minijobs insgesamt 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Verdienst du über's Jahr gesehen mehr als durchschnittlich 400 Euro/Monat, entfällt die Steuerfreiheit und es werden Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer einbehalten. Das bedeutet, du verdienst zwar mehr, bekommst aber unterm Strich weniger raus :( Nachrechnen kannst du das z.B. mit diesem Minijob-Rechner.
Muss ich meinen Job irgendwo anmelden?
Mit der Anmeldung des Minijobs hast du nichts zu tun, das muss der Arbeitgeber übernehmen.
Darf ich als Azubi nebenbei einen Minijob haben?
Achtung: jede Tätigkeit neben einem vorhandenen Arbeitsverhältnis bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers! Ist die Nebenbeschäftigung allerdings in einem so geringen Umfang, dass sie keinesfalls die betrieblichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigen kann und nicht gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt, darf der Arbeitgeber die Zustimmung nicht verweigern. Du solltest aber auf jeden Fall deinen Arbeitgeber hierüber vorher schriftlich informieren.
Ich bin zurzeit arbeitslos gemeldet, kann ich trotzdem einen Minijob annehmen?
Grundsätzlich: ja! Die Voraussetzungen einer Nebenbeschäftigung sind allerdings an die wöchentliche Arbeitszeit und Freibeträge geknüpft; außerdem müssen Formalien eingehalten werden. In jedem Fall gilt: die Bundesagentur für Arbeit muss vorher über die Nebentätigkeit informiert werden. Genauere Auskünfte zu möglichem Umfang und Freibeträgen (bevor eine Anrechnung auf die Leistungen der Agentur erfolgt) gibt’s in deiner örtlichen Arbeitsagentur.

So, das mal als grober Überblick! Wir hoffen, dass wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten. Falls du weitere Informationen benötigst, z.B. wenn du regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich verdienst oder wenn es um Sonderfälle geht, schau' dich auf den Seiten der Minijob-Zentrale um. Zusätzlich haben wir nebenstehend auch noch einen Buchtipp von Susanne Hartmann für dich.
Übrigens: Mit den sog. 1-Euro-Jobs haben Minijobs nichts zu tun.
1-Euro-Jobs werden ausschließlich von staatlicher Seite an
Arbeitslosengeld-II-Empfänger vergeben, um diese nach langer
Arbeitslosigkeit wieder in Kontakt zum Arbeitsleben zu bringen.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich
hier bei gutefrage.net
kostenfrei an echte Experten wenden.