Gesundheitszeugnis
Falls du in deinem Job irgendeiner Form mit Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. "Gesundheitszeugnis". Dies gilt zum Beispiel für alle, die offene (also unverpackte) Lebensmittel transportieren (z.B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellen bzw. behandeln (z.B. als Küchenhilfe). Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und allein auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.
Das Gesundheitszeugnis bzw. die Bescheinigung erhältst du im Regelfall beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deiner Gemeinde. Hierfür wirst du durch einen Mitarbeiter oder einen beauftragten Arzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes belehrt.
Bei dieser Belehrung musst du schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (z.B., dass du keine infektiöse Krankheit hast). Außerdem wird dir vermittelt, wie du solche Krankheiten bei dir selbst erkennen kannst. Solltest du solche Krankheiten bei dir feststellen, darfst du bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Für das Gesundheitszeugnis werden keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!
Für diese Belehrung musst du beim zuständigen Amt einen Termin vereinbaren. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Die Kosten liegen bei ca. 25,00 Euro. Die Bescheinigung ist dann ein Leben lang gültig.